Für Umzug bald Schein vom Vermieter notwendig! | Friedrich Friedrich - Darmstädter Speditions- und Möbeltransportgesellschaft mbH
Ab 01. November 2015 ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nur mit einer Vermieterbescheinigung möglich
October 2015

Für Umzug bald Schein vom Vermieter notwendig!

Ab dem 01.11.2015 ist für den eigenen Umzug eine Vermieterbescheinigung notwendig. Kann diese nicht beim Einwohnermeldeamt vorlegt werden, droht ein Bußgeld. Auf der Bescheinigung müssen Vermieter ihren Mietern den Ein- und Auszug aus der Wohnung bestätigen. Wichtige Angaben, die im Schreiben des Vermieters vorhanden sein müssen, sind:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und neue Anschrift des Mieters (meldepflichtige Person)
  • Ein- und Auszugsdatum

Mit unserer Vorlage Vermieterbescheinigung gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie an alle relevanten Angaben gedacht haben. Nur mit dieser Bescheinigung können Sie sich beim Einwohnermeldeamt ummelden.