September 2023
Volles 13. Monatsgehalt
Die Geschäftsleitung hat eine Neuerung für die gewerblichen Mitarbeiter:innen beschlossen: Ab sofort wird anstatt der bisherigen Weihnachtsgratifikation ein volles 13. Monatsgehalt zum Ende eines Kalenderjahres gezahlt. Dies ist zum Vorteil der Beschäftigten, denn eine volle 13. Monatszahlung übersteigt die jetzige Gratifikation um ein Vielfaches. Die neue Regelung greift ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwei vollen Jahren.