March 2017
Umzugskosten steuerlich absetzen
Seit Februar 2017 können mehr Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden - soweit der Umzug berufsbedingt stattgefunden hat. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um knapp 2,3 % auf 1.528 € für Verheiratete und Lebenspartner sowie 764 € für Singles. Mitziehende Angehörige können mit einem pauschalen Betrag von 337 € abgesetzt werden. Selbstverständlich kann man auch eine Aufstellung aller angefallen Kosten zusammenstellen und diese bei der Steuer geltend machen. Kunden, die lieber diesen Weg beschreiten möchten, erhalten in unserem Service-Center eine Broschüre, die hilfreiche Tipps und Infos rund um Umzug und Steuererklärung gibt.