April 2019
Pauschbetrag für beruflich veranlasste Umzüge erhöht
Seit 1. April 2019 ist der Pauschbetrag für beruflich veranlasste Umzüge angehoben worden.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums steigt der Pauschbetrag für Verheiratete auf 1.622 Euro von bisher 1.573 Euro und für Ledige auf 811 Euro von 787 Euro. Die Pauschale soll sonstige Umzugsauslagen, wie beispielsweise die Aufwendungen für die Ummeldung oder Trinkgelder für Möbelpacker, abgelten.